Wir sind ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf privatrechtlicher Ebene und in den Bereichen des Betriebsverfassungsrechts, sowie des Tarifrechts.
Oft kommt es zu Überschneidungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts, des Steuerrechts und des Versicherungsrechts, die arbeitsrechtlich relevant sind.
Aufgrund der fachspezifischen Ausrichtung können Sie darauf vertrauen, dass Ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen ein spezialisiertes Team zu Ihrer Unterstützung zur Seite steht.