Arbeit bedeutet oft mehr als nur die Erzielung des Einkommens zur Sicherung des Unterhalts. Der Arbeitsplatz bietet Raum zur Selbstverwirklichung und für soziale Beziehungen. Konflikte am Arbeitsplatz führen wirtschaftlich schnell zu existenzbedrohenden Situationen.
Wichtig ist es im Konfliktfall, eigene Ziele zu erkennen und hierauf abgestimmte Handlungsalternativen zu entwickeln. Wir helfen Ihnen hierbei und stimmen mit Ihnen gemeinsam das strategische weitere Vorgehen zur Konfliktlösung ab. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind dynamisch und daher muss die Strategie immer wieder angepasst und weiterentwickelt werden. Ein wichtiges Ziel ist letztendlich die Selbstbestimmung und die Selbstbehauptung. Als Arbeitnehmer erfolgreich einen Konflikt am Arbeitsplatz durchzustehen setzt dabei neben der ohnehin notwendigen Kenntnis des Arbeitsrechts und der umfangreichen Rechtsprechung, auch Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Behörden voraus. Die optimale Gestaltung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist ebenso wichtig, wie auch die außergerichtliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ist hierbei auch das sozialrechtliche und steuerrechtliche Umfeld und die Berücksichtigung von Wechselwirkungen des arbeitsrechtlichen Handelns auf Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuer von erheblicher Bedeutung. Die Konfliktlösung ist daher vor allem ganzheitlich und zukunftsorientiert anzugehen.
Der Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt oft zu Konflikten im Arbeitsverhältnis. Auch besondere Lebenssituationen oder Veränderungen, wie Krankheit, Behinderung oder Trennung können eine Anpassung des Arbeitsplatzes erforderlich machen. Dies kollidiert regelmäßig mit den wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. Die vorgesehenen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind meist in speziellen gesetzlichen Regelungen und hierzu vorhandener umfangreicher Rechtsprechung enthalten. Allerdings ist es aber auch im Einzelfall erforderlich, völlig neue Wege zu gehen und notfalls neue Rechtsprechung herbeizuführen.
Auch das Betriebsverfassungsrecht spielt bei der Vertretung von einzelnen Arbeitnehmern eine große Rolle. Die Vertretung des Betriebsrats gehört ebenso als Teil der arbeitsrechtlichen Arbeitnehmervertretung zu unserem Tätigkeitsfeld.
Sie profitieren hierbei von unserer jahrelangen spezialisierten Erfahrung.