Arbeitnehmer/innen

Arbeit bedeutet oft mehr als nur die Er­zielung des Ein­kommens zur Sicherung des Unter­halts. Der Arbeits­platz bietet Raum zur Selbst­ver­wirklichung und für soziale Be­ziehungen. Kon­flikte am Arbeits­platz führen wirtschaftlich schnell zu existenz­bedrohenden Situationen.

Wichtig ist es im Konflikt­fall, eigene Ziele zu er­kennen und hierauf ab­ge­stimmte Handlungs­alternativen zu ent­wickeln. Wir helfen Ihnen hierbei und stimmen mit Ihnen gemeinsam das strategische weitere Vorgehen zur Konflikt­lösung ab. Arbeits­rechtliche Streitig­keiten sind dynamisch und daher muss die Strategie immer wieder an­gepasst und weiter­entwickelt werden. Ein wichtiges Ziel ist letztendlich die Selbst­bestimmung und die Selbst­behauptung. Als Arbeitnehmer erfolgreich einen Konflikt am Arbeits­platz durchzu­stehen setzt dabei neben der ohnehin not­wendigen Kenntnis des Arbeits­rechts und der umfang­reichen Recht­sprechung, auch Erfahrung im Um­gang mit Gerichten und Behörden voraus. Die optimale Ge­staltung des arbeits­gerichtlichen Verfahrens ist ebenso wichtig, wie auch die außer­gerichtliche Ver­handlung mit dem Arbeit­geber. Für Arbeitnehmer ist hierbei auch das sozial­rechtliche und steuer­rechtliche Umfeld und die Berücksichtigung von Wechsel­wirkungen des arbeits­rechtlichen Handelns auf Arbeitslosen­versicherung, Kranken­versicherung, Renten­versicherung und Steuer von erheblicher Be­deutung. Die Konflikt­lösung ist daher vor allem ganzheitlich und zukunfts­orientiert anzugehen.

Der Wunsch nach Ver­ein­bar­keit von Familie und Beruf führt oft zu Kon­flikten im Arbeits­ver­hältnis. Auch be­sondere Lebens­situationen oder Ver­änderungen, wie Krank­heit, Be­hinderung oder Trennung können eine An­passung des Arbeits­platzes er­forder­lich machen. Dies kollidiert regel­mäßig mit den wirtschaft­lichen Interessen des Arbeit­gebers. Die vor­gesehe­nen arbeits­rechtlichen Rahmen­bedingungen sind meist in speziellen ge­setz­lichen Re­ge­lungen  und hierzu vor­handener um­fang­reicher Recht­sprechung ent­halten. Aller­dings ist es aber auch im Einzel­fall er­forder­lich, völlig neue Wege zu gehen und not­falls neue Recht­sprechung her­bei­zuführen.

Auch das Betriebs­ver­fassungs­recht spielt bei der Ver­tre­tung von einzel­nen Arbeit­nehmern eine große Rolle. Die Ver­tretung des Betriebs­rats gehört ebenso als Teil der arbeits­recht­lichen Arbeit­nehmer­ver­tretung zu unserem Tätig­keits­feld.

Sie pro­fitieren hier­bei von un­serer jahre­langen spe­zialisierten Er­fahrung.